Über uns

Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Valentina Placke

Ich freue mich über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Valentina Placke. Ich berate und vertrete Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

 

Kompetenz aus Erfahrung
Die Rechtsanwaltskanzlei Valentina Placke bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand. Dabei habe ich mich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und lege größten Wert auf Qualität und Seriösität.

 

Was unsere Kanzlei bietet:
Langjährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, einen fairen Umgang mit der Mandantschaft und professionelle Hilfe in Rechtsfragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 

Beruflicher Werdegang: Rechtsanwältin Valentina Placke
1989 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
1997 bis 1999 Referendariat, u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und beim Deutschen-Gewerkschafts-Bund (DGB)
Nach dem 2. Staatsexamen ab April 2000 Eröffnung der Rechtsanwaltskanzlei Placke
Mitgliedschaften: Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)

 

Vergütung:
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem ist sowohl bei der außergerichtlichen, als auch bei der gerichtlichen Tätigkeit grundsätzlich der sogenannte Gegenstandswert entscheidend für die Höhe der jeweils entstehenden Gebühren. Bevor Sie sich für eine Vertretung entscheiden, werde ich Sie selbstverständlich über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Erstattung durch die Gegenseite informieren. Für eine anwaltliche Beratung richtet sich die Vergütung nach der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird vor Beginn der Tätigkeit mit dieser geklärt, ob die Gebühren von der Versicherung übernommen werden. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Gebühren auch von der Landeskasse übernommen werden. Für eine anwaltliche Beratung oder auch für die außergerichtliche Vertretung benötigen Sie in diesem Fall einen Berechtigungsschein, den Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort beantragen können. Für die Kostenübernahme eines gerichtlichen Verfahrens gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, die ich Ihnen im persönlichen Gespräch näher erläutern kann.

 

Partner: Dornow & Müller Rechtsanwälte

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Rechtsanwaltskanzlei Placke
Büttnerstraße 19
30165 Hannover

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